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Bewerbungsverfahren im Gemeinschaftsunterrichtswesen

Die Kandidaten für eine zeitweilige Bezeichnung im GUW werden jährlich zwischen dem 1. und 20. April durch eine amtliche Mitteilung an die GUW-Schulen sowie durch eine Zeitungsanzeige aufgerufen sich zu bewerben.

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Aufruf

Der Aufruf enthält die von den Bewerbern zu erfüllenden Bedingungen sowie die Angaben über Form und Frist der Bewerbung. Das obligatorische Bewerbungsformular ist in allen GUW-Schulen sowie im Ministerium erhältlich.

Klassierung der Bewerbungen

Die Personen, die ihre Bewerbung form- und fristgerecht eingereicht haben, werden in der "Klassierung der Zeitweiligen" erfasst. Diese Klassierung teilt die Bewerber in zwei Kategorien.

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