Bewerbungsverfahren im Gemeinschaftsunterrichtswesen
Die Kandidaten für eine zeitweilige Bezeichnung im GUW werden jährlich zwischen dem 1. und 20. April durch eine amtliche Mitteilung an die GUW-Schulen sowie durch eine Zeitungsanzeige aufgerufen sich zu bewerben.
Ab dem Frühjahr 2021 erfolgt die Bewerbung ganz unkompliziert über die Bewerberplattform des Gemeinschaftsunterrichtswesens.
Aufruf
Der Aufruf enthält die von den Bewerbern zu erfüllenden Bedingungen sowie die Angaben über Form und Frist der Bewerbung.
Klassierung der Bewerbungen
Die Personen, die ihre Bewerbung form- und fristgerecht eingereicht haben, werden in der "Klassierung der Zeitweiligen" erfasst. Diese Klassierung teilt die Bewerber in zwei Kategorien.