Studienbeihilfen Hochschule und Universität

Studentin mit Geldschein

Reguläre Studenten, die Studien an der Autonomen Hochschule (AHS) in Eupen nachgehen oder ein Studium im Ausland absolvieren und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sind, können eine Studienbeihilfe beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragen, wenn ihre Einkünfte und/oder die Einkünfte der Personen, die für ihren Unterhalt aufkommen, einen bestimmten Rahmen nicht übersteigen.

Hinweis: Diejenigen, die an der AHS zum Krankenpfleger mit Niveau A2 ausgebildet werden, also dem ergänzenden berufsbildenden Sekundarschulunterricht folgen, müssen das Antragsformular für die Sekundarschule ausfüllen. Für ihre Anträge gilt jedoch die gleiche Einkommenshöchstgrenze wie für die Anträge der Universitäts- und Hochschulstudenten. Der ausgezahlte Betrag ist niedriger als die finanzielle Beihilfe für Universitäts- und Hochschulstudenten, aber höher als die Studienbeihilfe für Sekundarschüler.

Wer ein Studium in der Französischen oder Flämischen Gemeinschaft absolviert und Anrecht auf eine finanzielle Beihilfe hat, erhält diese von der Gemeinschaft, in der er studiert.

Beantragung

Beantragen Sie jetzt Ihren Zuschuss online über Mon Espace!

Im Downloadbereich befinden sich alle Erklärungen zur Nutzung des E-Formulars.

Alternativ können Studienbeihilfen auf dem klassischen Postweg (per Einschreiben) beantragt werden.

Der Antrag muss bis zum 31. Oktober des jeweiligen Schuljahres per Einschreiben oder per digitalem Antrag eingereicht werden.

Bedingungen finanzieller Art

Den Anträgen auf Studienbeihilfe wird nur stattgegeben, wenn das Haushaltseinkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreitet.

Im Downloadbereich befindet sich ein Flyer mit den Einkommenshöchstgrenzen.

Zur Berechnung der Personen zu Lasten wird die Anzahl der Personen zu Lasten, die auf dem Steuerbescheid vermerkt sind, berücksichtigt. Für alle Antragsteller, die verheiratet, verwitwet oder alleinerziehend mit Kindern zu Lasten sind, wird eine zusätzliche Person zu Lasten hinzugezählt.
Alle Personen, deren Behinderungen mindestens 66 % beträgt, werden doppelt gezählt.

Wenn mehrere Mitglieder einer Familie studieren, zählt jeder Student für 2 Personen zu Lasten, mit Ausnahme des Antragstellers.

Verringert sich das Einkommen einer Familie– beispielsweise durch einen Todesfall, Pensionierung, Scheidung, Trennung, Verlust der Hauptarbeitsstelle oder Krankheit von mehr als 30 Tagen - kann eine vorläufige pauschale Beihilfe ausgezahlt werden.

Rückzahlung

In einigen Fällen kann die Studienbeihilfe ganz oder teilweise zurückgefordert werden, z. B. bei

  • Erhalt der Beihilfe auf betrügerischem Wege,
  • unregelmäßigem Schulbesuch,
  • Abwesenheit bei Prüfungen (auch zweite Sitzung),
  • Studienabbruch.

Gesetzliche Grundlagen

  • Dekret vom 26. Juni 1986 über die Gewährung von Studienbeihilfen
  • Erlass vom 5. Dezember 1986 zur Ausführung bestimmter Artikel des Dekretes vom 26. Juni 1986 über die Gewährung von Studienbeihilfen
  • Erlass vom 27. September 1995 bezüglich des Anrechts auf Studienbeihilfen und ihres Betrages
  • Erlass vom 23. September 1987 bezüglich der Gewährung einer Ausgleichsstudienbeihilfe