Die Schulebenen im Unterrichtswesen in der DG

Struktur der Schulebenen

1. Der Kindergarten

Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern ist der Kindergarten in Belgien fester Bestandteil des Unterrichtswesens. Alle Kinder haben ein uneingeschränktes Recht auf einen kostenlosen Kindergartenplatz. Zum Kindergarten zugelassen werden die Kinder, die mindestens 3 Jahre alt sind oder dieses Alter bis zum 31. Dezember des laufenden Schuljahres erreichen. Obwohl keine Schulpflicht für diese Kinder besteht, geht aus statistischen Erhebungen hervor, dass rund 98% der dreijährigen Kinder regelmäßig den Kindergarten besuchen. Dies bedeutet also, dass fast alle Kinder den Kindergarten durchschnittlich drei Jahre lang besuchen.

Im Mittelpunkt der erzieherischen Arbeit im Kindergarten stehen die Sprachförderung, die Sozialisation und die Persönlichkeitsentfaltung des Kindes. Eine ausgewogene geistige, körperliche und psychomotorische Entwicklung und die Kreativität der Kinder sollen gefördert werden. Im Kindergarten soll der Reifeprozess angeregt, die Selbstständigkeit und das Verantwortungsbewusstsein der Kinder entwickelt werden. Die grundlegenden Lernprozesse zu Beginn der Primarschule sollen mit Hilfe der vorbereitenden Arbeit im Kindergarten erleichtert und die Zusammenarbeit der Kinder gefördert werden.

Inhaltlich richten sich die Kindergärten nach den Entwicklungszielen, d.h. den vom Parlament der DG verabschiedeten Grundsätzen.

Der Aktivitätenplan des Kindergartens muss folgende Aktivitäten umfassen:

  • mutter- und fremdsprachliche Aktivitäten;
  • psychomotorische Aktivitäten;
  • kreative Aktivitäten;
  • mathematische und naturwissenschaftliche Aktivitäten;
  • Aktivitäten zum Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten und sozialen Verhaltens.

2. Die Primarschule

Die Schüler, die am 31. Dezember des laufenden Schuljahres mindestens 6 Jahre alt sind, dürfen die Primarschule besuchen. Im Normalfall besuchen die Schüler die Primarschule während sechs Jahren.

Die wesentlichen Ziele für die Primarschule und die erste Stufe der Sekundarschule wurden in Form von Kernkompetenzen und Rahmenplänen in den folgenden Fächern und Fachbereichen festgehalten:

  • Deutsch Unterrichtssprache
  • Französisch erste Fremdsprache
  • Mathematik
  • Geschichte/Geografie
  • Naturwissenschaften/Technik
  • Musik/Kunst
  • Sport

Überfachliche Kompetenzen wie Methodenkompetenzen, soziale und personale Kompetenzen wurden ebenfalls in den Rahmenplänen verankert. Sie werden in allen Unterrichtsfächern und im schulischen Leben entwickelt. Sie sind zum einen eine Grundlage zur Erreichung allgemeiner Bildungsziele und zum anderen eine wichtige Voraussetzung für die persönliche Entwicklung der Schüler. Sie bilden zudem eine Grundlage für die Entwicklung fachbezogener Kompetenzen.

Die Primarschule umfasst höchstens drei Stufen von mindestens zwei Studienjahren.

Schülerverteilung UnterrichtsformenVerteilung der Schüler auf den allgemeinbildenden Unterricht, den technischen Befähigungsunterricht und den berufsbildenden Unterricht

3. Die Sekundarschulen

Die Sekundarschulen in der DG sind entweder dem Gemeinschaftsunterrichtswesen oder dem freien subventionierten Unterrichtswesen zugeordnet. Es besteht zudem die Möglichkeit dem ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterricht im Bereich Pflegewissenschaften der Autonomen Hochschule in der DG zu folgen und dort das sogenannte Brevet und unter gewissen Bedingungen das Abitur zu machen. Außerdem gibt es zwei Teilzeitunterrichtzentren. Das eine ist in Eupen dem Robert-Schuman-Institut angegliedert und das andere dem Technischen Institut in St. Vith.

Im dualen System des Mittelstandes bieten sich zudem Ausbildungsmöglichkeiten im ZAWM Eupen und im ZAWM St. Vith an.

Die schulische Sekundarausbildung ist administrativ in drei Stufen mit je zwei Jahrgängen gegliedert. Alle Schüler, die den Grundschulabschluss erhalten haben, besuchen die gemeinsame 1. Stufe, für Schüler ohne Grundschulabschlusszeugnis besteht die Möglichkeit, ins erste Anpassungsjahr der differenzierten Stufe eingeschrieben zu werden.

Die gemeinsame erste Stufe, auch Beobachtungsstufe genannt, umfasst die beiden ersten Sekundarschuljahre und verfolgt das Ziel, allen Schülern eine breitgefächerte Grundbildung zu gewährleisten. In dieser Stufe können die Lehrer die Schüler beobachten, um ihre besonderen Fähigkeiten zu entdecken und zu fördern. Die Beobachtungsstufe soll zu einer bestmöglichen Orientierung der Schüler auf ihrem weiteren schulischen Weg führen. Die Schüler, die kein Grundschulabschlusszeugnis besitzen, werden in eine differenzierte erste Stufe aufgenommen, um sie besser und gezielter fördern zu können. Demnach unterscheiden wir in der ersten Stufe das erste und zweite gemeinsame Jahr und die differenzierte erste Stufe mit dem ersten Anpassungsjahr und dem zweiten berufsbildenden Jahr.

In der zweiten Stufe, auch Orientierungsstufe genannt, und in der dritten Stufe, der sogenannten Bestimmungsstufe, wird zwischen dem allgemeinbildenden, technischen und berufsbildenden Unterricht unterschieden.

Der Übergangsunterricht wird in der allgemeinbildenden und technischen Unterrichtsform angeboten und bereitet in erster Linie auf ein Hochschulstudium vor. Der Befähigungsunterricht wird in der technischen und berufsbildenden Unterrichtsform angeboten und bereitet in erster Linie auf den Einstieg in das Berufsleben vor, ermöglicht aber auch den Zugang zu einem Hochschul- oder Universitätsstudium.

Neben dem oben beschriebenen Sekundarunterricht gibt es in der DG auch die Möglichkeit – meist im Anschluss an ein bestandenes sechstes Jahr im Sekundarunterricht oder nach bestandenen Zulassungs- und/oder Vorbereitungsprüfungen –, eine dreijährige Ausbildung im Pflegesektor zu absolvieren und so einen vom Gesundheitsministerium anerkannten schulischen Nachweis, das "Brevet" der Krankenpflege, zu erhalten. Diese Sekundarschulabteilung ist als "ergänzender berufsbildender Sekundarunterricht" eingestuft und der Autonomen Hochschule in der DG angegliedert.