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Rahmenplan „Schulische Berufswahlvorbereitung und Berufsorientierung“

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Laut Grundlagendekret vom 31. August 1998 sind Schulen verpflichtet in Zusammenarbeit mit den psycho-medizinisch-sozialen Zentren beziehungsweise anderen spezialisierten Einrichtungen die Schüler und ihre Erziehungsberechtigten über Studien, Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten zu informieren und zu beraten. Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung sind Teil der schulischen Ausbildung und ein wesentliches Bindeglied zwischen Schule und Berufswelt.

Vor diesem Hintergrund ist der fächerübergreifende Rahmenplan „Schulische Berufswahlvorbereitung und Berufsorientierung“ für sämtliche Stufen und Netze ausgearbeitet worden. Er steht unten als Download zur Verfügung.