Einschreibeverfahren

Bei der Ersteinschreibung eines Kindes informiert der Schulleiter die Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form über

  • die juristische Form und die Zusammensetzung des Schulträgers
  • das Erziehungsprojekt und das Schulprojekt mit Ausnahme des schulinternen Curriculums, das den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten nur auf Anfrage ausgehändigt wird
  • die Schulordnung und die konkrete Organisation des Wochenstundenplans und des Schultags
  • die Schülerbeförderung
  • die Kontakte mit den Erziehungsberechtigten
  • die Identität und die Aufgaben von Kaleido-Ostbelgien
  • ggf. die Maßnahmen, die von der Regelschule für die dort eingeschriebenen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf getroffen werden, einschließlich der verschiedenen Formen der Zusammenarbeit mit den Förderschulen

Informationen zu den Formalitäten, die bei der Einschreibung eines Kindes zu beachten sind, erhalten Sie in den Schulvorschriften im Downloadmenü.

Die Bedingungen für den Zugang eines Schülers zum Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden in der Schulvorschrift „Zulassungsbedingungen und Regularität im Regelgrundschulwesen“ erklärt. Die Aufnahmepflicht der verschiedenen Schulträger wird in der Schulvorschrift „Schulpflicht und freie Schulwahl“ erläutert. Diese Dokumente finden Sie im Hauptmenüpunkt „Allgemeine Informationen“ unter der Rubrik „Schulvorschriften“.