Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf und Festlegung von Fördermaßnahmen, Fördermitteln und Förderort

Jedes Kind hat Anrecht auf eine ihm angemessene schulische Förderung. Diese individuelle Förderung findet im Rahmen von Präventionsmaßnahmen, Differenzierung im Unterricht oder Stützkursen in der Regelschule statt.

Im Falle eines festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs kommt der Schüler in den Genuss einer qualifizierten, angepassten sonderpädagogischen Förderung, die ihm entweder in einer Förderschule oder in einer Regelschule in Form eines Integrationsprojektes zuteilwird.

Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht dann, wenn einem Förderbedarf mit den Mitteln allgemeinpädagogischer Maßnahmen nicht entsprochen werden kann. Dies bedeutet, dass aufgrund einer Beeinträchtigung intensive Maßnahmen zur Entwicklungs- und Bildungsförderung notwendig werden. Die jeweilige Beeinträchtigung erfordert unter Umständen spezifische Hilfestellung, die nur durch Lehrer, Therapeuten und Pflegefachleute mit einer entsprechend spezialisierten Ausbildung geleistet werden kann.

Die sonderpädagogischen Fördermittel werden im Rahmen der verfügbaren Ressourcen vergeben. Die Zuerkennung der Mittel ist an die Einhaltung bestimmter Fristen gebunden.

Generell gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Anzahl von Förderstunden und auf integrative Förderung. Die Erziehungsberechtigten werden lediglich angehört.

Um zu gewährleisten, dass die sonderpädagogischen Fördermittel den Kindern mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf zugutekommen, ist ein formelles Feststellungsverfahren notwendig. Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie in Deutsch und Französisch im Downloadbereich. Sie können den Antrag auch digital ausfüllen. Danach müssen Sie das Formular noch ausdrucken und unterschrieben bei Kaleido einreichen.

Förderplanung

Zu Beginn des Schuljahres wird in der Schule - sei es in der Förderschule oder in der Regelschule - für jedes Kind, für das sonderpädagogische Fördermittel bewilligt worden sind, verpflichtend ein individueller Förderplan erstellt. Dieser wird nach einem pädagogisch-diagnostischen Gespräch mit dem Schüler, den Eltern und Lehrern konzipiert. Er umfasst:

  • eine genaue Beschreibung der Förderziele (eventuell mit Zwischenzielen), die das Kind unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten erreichen soll;
  • die Beschreibung der Fördermaßnahmen und die Namen der Personen, die mit der Durchführung betraut sind.

Die Verantwortung für das Führen der Schülerakte (Schülerportfolio) liegt beim Leiter der Schule, die das Kind besucht (Regelschule oder Förderschule).

Alle Personen (Klassenleiter, Förderlehrer, Fachlehrer, Erzieher, Therapeuten usw.), die an der Verwirklichung der Ziele des individuellen Förderplans beteiligt sind, dokumentieren ihre Sicht über die Lernstandsentwicklung des geförderten Kindes.

Mindestens einmal im Laufe des Schuljahres wird evaluiert, inwieweit die beschriebenen Ziele erreicht worden sind bzw. Ziele und Maßnahmen korrigiert werden müssen. Dazu werden Gespräche mit allen an den Fördermaßnahmen Beteiligten geführt.