Rechte und Pflichten des Schülers

Ziel der Bildungspolitik ist es, die Eigenverantwortung und das Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu fördern. Daraus ergeben sich auch für die Schüler Rechte und Pflichten.

Die Schüler haben das Recht und die Pflicht,

  • am Unterricht und den schulischen Veranstaltungen und Aktivitäten teilzunehmen;
  • an ihrem eigenen Bildungsweg mitzuarbeiten.

Sie haben das Recht,

  • über alle Angelegenheiten, die sie betreffen, informiert zu werden;
  • über ihren Leistungsstand unterrichtet zu werden;
  • in Fragen der Schullaufbahn beraten zu werden;
  • Entscheidungen, die sie betreffen, zu beanstanden;
  • angehört zu werden, bevor Disziplinarmaßnahmen angewandt werden;
  • ihre Meinung frei zu äußern, im Respekt der physischen und moralischen Integrität ihrer Mitschüler und aller Personalmitglieder.

Sie haben die Pflicht,

  • dazu beizutragen, dass die Aufgaben der Schule erfüllt werden und das Bildungsziel erreicht wird;
  • die im Rahmen des Unterrichts oder im Interesse eines geordneten Schullebens notwendigen Anordnungen der Personalmitglieder zu befolgen und die Schulordnung zu respektieren;
  • alles zu unterlassen, was eine geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtigt;
  • die schulischen Anlagen und Ausrüstungen pfleglich zu behandeln.

Rechtliche Grundlage

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regelschulen: Artikel 35 bis 37