Mitwirkung in den Schulen

Die Mitwirkung der verschiedenen im Bildungswesen involvierten Personen wird durch den Pädagogischen Rat, die Schülervertretung und die Elternvertretung gewährleistet.

Allen Beteiligten, d.h. den Schülern und Eltern, dem Direktions-, Lehr-, Erziehungshilfs- und Verwaltungspersonal sowie dem paramedizinischen und sozial-psychologischen Personal, entstehen damit Rechte und Pflichten, die sie innerhalb der vorgesehenen Gremien wahrnehmen.