Elternrat

Dieses Gremium ermöglicht Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, am Schulleben mitzuwirken und dieses mitzugestalten.

Der Kontakt zwischen der Sekundarschule und den Erziehungsberechtigten ist besonders wichtig. Aus diesem Grund müssen Schulprojekte und Schulordnung die Form der Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten verdeutlichen.

Das Schulprojekt einer jeden Schule enthält Bestimmungen über die Form der Mitwirkung der Elternvertretung. Diese Bestimmungen werden gemeinsam mit der Elternvertretung im Pädagogischen Rat erarbeitet und dem Schulträger zur Entscheidung vorgelegt.

Rechtliche Grundlage

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regelschulen: Artikel 56