Formen der zeitweiligen Bezeichnung/Einstellung im Unterrichtswesen

Seit dem 1. September 2021 gibt es drei Formen der zeitweiligen Bezeichnung. Bei Dienstantritt erhält das Personalmitglied entweder eine befristete oder unbefristete Bezeichnung/Einstellung ab Dienstbeginn. Hat es seine Berufseinstiegsphase (früher Vorrang) erfolgreich abgeschlossen, kann eine unbefristete Bezeichnung/Einstellung erfolgen.

Im Gemeinschaftsunterrichtswesen (GUW) sowie im offiziellen subventionierten Unterrichtswesen (OSU) spricht man von Bezeichnung, während im freien subventionierten Unterrichtswesen (FSU) der Terminus Einstellung verwendet wird.