Nachweis des Mangels an Schulpersonal, das die gesetzlich festgelegten Diplom- und Sprachbedingungen erfüllt

Bei Einstellung eines Personalmitglieds, das die gesetzlich festgelegten Diplom- und/oder Sprachbedingungen nicht erfüllt, muss der Schulträger eine schriftliche Erklärung einreichen.

Ein leeres Klassenzimmer

Bei Einstellung bzw. Bezeichnung eines Personalmitgliedes, das die gesetzlich festgelegten Diplom- oder Sprachbedingungen nicht erfüllt, muss der Schulträger (oder sein Vertreter) eine Erklärung einreichen, aus der hervorgeht, dass er kein Personalmitglied gefunden hat, das die oben erwähnten Diplombedingungen und/oder Sprachbedingungen erfüllt.

Das Formular "Erklärung über den zeitweiligen Mangel an diplomiertem Schulpersonal" und den Antrag auf Sprachabweichung ist als Download verfügbar.