Ernennung mit 55 Jahren

Ein Personalmitglied, das in dem betreffenden Kalenderjahr mindestens 55 Jahre alt ist, kann auf seinen Antrag hin und mit dem Einverständnis der Regierung definitiv in eine besetzte Stelle eines Anwerbungsamtes ernannt bzw. eingestellt werden.

Ein Personalmitglied, das in dem betreffenden Kalenderjahr mindestens 55 Jahre alt ist, kann auf seinen Antrag hin und mit dem Einverständnis der Regierung definitiv in eine besetzte Stelle eines Anwerbungsamtes ernannt werden.

Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Personalmitglied erfüllt zum Zeitpunkt der Ernennung alle Ernennungsbedingungen.
  • Es stellt beim Schulträger bis zum 15. Mai des betreffenden Kalenderjahres einen entsprechenden schriftlichen Antrag.
  • Es ist mindestens seit dem 1. September des betreffenden Schuljahres im Dienst.
  • Es ist zeitweilig bezeichnet oder für einen unvollständigen Stundenplan definitiv ernannt.