Gehalt

Bezahlung zeitweiliger Lehrer während der Ferien und Wochenenden

Ein Personalmitglied, dessen Bezeichnung am letzten Arbeitstag vor einem Wochenende oder vor den Ferien (Entspannungsurlaub, Weihnachts- und Osterferien) endet und das am ersten Arbeitstag nach dem Wochenende bzw. den Ferien in derselben oder einer anderen Unterrichtseinrichtung den Dienst für gleich welche Stunden wieder aufnimmt, wird während des Wochenendes bzw. der Ferien für die Stunden entlohnt, die es am letzten Arbeitstag vor der Unterbrechung geleistet hat.

Dazu ist es notwendig die Zahlungsdokumente wie folgt auszufüllen:

bei einer Änderung der Stunden in derselben Unterrichtseinrichtung:

  • Das Anfangsdatum auf dem Zahlungsdokument (E12, S12, Dok. 2) ist der erste Arbeitstag nach der Unterbrechung. Die neue Situation muss auf dem Zahlungsdokument vermerkt werden.

bei Dienstende in einer Unterrichtseinrichtung und Dienstanfang in einer anderen Unterrichtseinrichtung nach dem Wochenende oder den Ferien:

  • Das Dienstende auf dem Zahlungsdokument ist der letzte Kalendertag der Unterbrechung. Die neue Unterrichtseinrichtung muss ebenfalls auf dem Zahlungsdokument vermerkt werden, falls sie bekannt ist. 

Es darf keine Arbeitslosenentschädigung für die Stunden, die über das Wochenende oder die Ferien bezahlt werden, beantragt werden.

Diese Zeiträume werden dem aktiven Dienst gleichgestellt und gelten für die Berechnung der Vorränge und des Dienstalters. Dienstbescheinigungen sind dementsprechend auszustellen.