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Ermäßigung für Familienlasten auf den Berufssteuervorabzug

Die Erklärung bezüglich der Ermäßigung für Familienlasten auf den Berufssteuervorabzug ist von allen verheirateten Personalmitgliedern, deren Ehepartner berufliche Einkünfte, Arbeitslosengeld, Krankengeld, eine Pension oder eine Invalidenrente bezieht, auszufüllen.

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