Weiterbildung

Die AHS organisiert und setzt die Fort- und Weiterbildungen um – im Auftrag des Unterrichtsministers. Dazu dient ihr als Grundlage das Weiterbildungsprogramm, das die Weiterbildungskommission jährlich festlegt.

Was macht die Weiterbildungskommission? Wer gehört ihr an?

 

Die pädagogische Weiterbildungskommission legt im Dialog mit den Akteuren des Unterrichtswesens die Weiterbildungsschwerpunkte fest. Dieser Kommission gehören Vertreter aus folgenden Einrichtungen bzw. Bereichen an:

  • Zentrum für Förderpädagogik
  • mittelständische Aus- und Weiterbildung
  • externe Evaluation
  • Fachbereich Pädagogik
  • Autonome Hochschule
  • verschiedene Schulnetze

Das Weiterbildungsprogramm richtet sich an

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    das Lehr- und Erziehungspersonals

    • der Grund- und Sekundarschulen

    • der Institute für Weiterbildung

    • des Teilzeitkunstunterrichts

    • der mittelständischen Aus- und Weiterbildung

  • die im Unterrichtswesen und in der mittelständischen Ausbildung tätigen Arbeitnehmer

  • das Personal von Kaleido

Die AHS macht mehr, als die Weiterbildungen zu planen, zu organisieren und auszuwerten. Zudem berät sie Lehrpersonen in Weiterbildungsfragen und bietet Fachberatung im Bereich der schulinternen Weiterbildung. Außerdem kümmert sie sich um die Kooperation mit nationalen und internationalen Partnern.

Weitere Anbieter

Der Fachbereich Pädagogik im ostbelgischen Ministerium organisiert die Weiterbildungsveranstaltungen rund um die Implementierung der Entwicklungsziele und Rahmenpläne.

Darüber hinaus gibt es in der Französischen Gemeinschaft eine Reihe von externen Weiterbildungsanbietern. So ist z.B. das Institut de Formation en Cours de Carrière (IFC) ein wichtiger Partner des Fachbereichs Pädagogik und der AHS, was die Weiterbildung des Unterrichtspersonals betrifft.

Dazu erfahren Sie mehr auf der Internetseite der AHS.

Zuschüsse für Weiterbildungslehrgänge für Lehrpersonen

Lehrpersonen und Inhaber einer Lehrbefähigung können Zuschüsse für fachbezogene, pädagogische und sprachliche Weiterbildungslehrgänge beantragen, wenn

  • ihr Arbeitsplatz oder, falls sie arbeitslos sind, ihr Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt;
  • die Lehrgänge mindestens zehn Stunden Weiterbildung umfassen und auf mindestens zwei Studientage verteilt sind.

Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn des Lehrgangs per Einschreiben beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden. Ihm müssen folgende Dokumente beigefügt werden:

  • eine Abschrift der Lehrbefähigung des Antragstellers;
  • ein ausführliches Programm der Weiterbildungsveranstaltung;
  • ein Kostenvoranschlag auf der Grundlage von Teilnahmegebühren, Reise- und Aufenthaltskosten;
  • eine Empfehlung der Schuldirektion, wenn der Antragsteller erwerbstätig ist, oder eine Bescheinigung "A 101" des Arbeitsamts über die Eintragung als arbeitsuchende Lehrperson, wenn der Antragsteller arbeitslos ist;
  • gegebenenfalls ein Nachweis, dass der Wohnsitz des Antragstellers in der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt;
  • eine eidesstattliche Erklärung, für diesen Lehrgang keine andere finanzielle Unterstützung oder Beihilfe von der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu erhalten;
  • eine eidesstattliche Erklärung über eventuelle Zuschüsse einer anderen Institution.

Spätestens sechs Wochen, nachdem der Lehrgang beendet wurde, muss eine Teilnahmebescheinigung der besuchten Bildungseinrichtung beim Ministerium eingereicht werden.

Billigt der für Unterricht zuständige Minister den Zuschuss, kann dieser nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung gewährt werden. Die finanzielle Beihilfe beträgt höchstens 50% der belegten Ausgaben bzw. maximal 247, 89 EUR.