Sprachen in der Sekundarschule

In den Sekundarschulen umfasst der Unterricht der ersten Fremdsprache für die meisten Schüler in etwa die gleiche Wochenstundenzahl wie der Muttersprachenunterricht. Der Schulträger legt den zeitlichen Umfang des Fremdsprachenunterrichts im Rahmen der Lehrpläne fest. Für die erste Fremdsprache gelten folgende Minima:

  • allgemeinbildender Unterricht: vier Unterrichtsstunden pro Woche
  • technischer und berufsbildender Unterricht: zwei Unterrichtsstunden pro Woche

Der Französischunterricht wird von Lehrern erteilt, die die französische Sprache gründlich und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Der Sachunterricht in französischer Sprache wird von Lehrern erteilt, die die französische und die deutsche Sprache gründlich beherrschen.

In einigen Sekundarschulen wird den Schülern die Möglichkeit geboten, einem bilingualen Sachunterricht zu folgen. In diesen Klassen darf bis zu 50% des Sachunterrichts im Regelsekundarschulwesen in französischer Sprache erteilt werden. In der ersten Stufe des Sekundarunterrichts, darf dieser Prozentsatz bis zu  65% umfassen – unter der Bedingung, dass in den betreffenden Schulen in dieser Stufe der Unterricht so organisiert wird, dass ein Schüler zwischen diesem Unterricht und einem Unterricht mit einem Anteil von Sachunterricht in französischer Sprache von höchstens 50% wählen kann.