Lehrpläne

Schulträger können Lehrpläne für ihre jeweiligen Schulen in Kraft treten lassen. Wenn es bereits für ein Fach oder für einen Fachbereich einen vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedeten Rahmenplan gibt, bildet dieser Rahmenplan die pädagogische Grundlage für den Lehrplan, den der Schulträger erstellt. Lehrpläne beinhalten:

  • Ziele und Inhalte des Fachunterrichtes
  • Kompetenzen, die die Schüler erreichen sollen
  • gegebenenfalls eine Liste der Grundlagenliteratur

Lehrpläne für Religionsfächer

Für die Religionsfächer verfassen die jeweiligen Kultusträger die Lehrpläne. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gelten in diesen Fächern für alle Schulformen, alle Stufen und alle Netze dieselben Lehrpläne. Vorrausgesetzt natürlich, dass an einer Schule ein solcher Religionsunterricht organisiert wird. 

Fragen?

Bei Fragen zu den Lehrplänen des FSU, kontaktieren Sie bitte das Sekretariat des katholischen Unterrichtswesens in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Den Kontakt finden Sie unter „Mehr zum Thema“ auf dieser Seite.

Wenn Sie Fragen zu den Lehrplänen des GUW haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle im Ministerium. Den Kontakt dazu finden Sie ebenfalls unter „Mehr zum Thema“.

Bei Fragen zu den Lehrplänen des OSU, kontaktieren Sie bitte die Koordination des offiziell subventionierten Unterrichtswesens Ostbelgien. Auch diesen Kontakt finden Sie unter „Mehr zum Thema“.