Betriebspraktikum im Rahmen des Teilzeitunterrichts für illegal in Belgien lebende Ausländer

Ausländische Staatsbürger, die sich illegal auf dem belgischen Territorium aufhalten und keine Arbeitserlaubnis besitzen, dürfen ein Praktikum in einem Betrieb absolvieren, insofern dieses Praktikum integraler Bestandteil der schulischen Ausbildung und somit obligatorisch ist.

Unter Downloads finden Sie den Königlichen Erlass vom 3. Mai 1999 zum Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz sowie den Königlichen Erlass vom 3. Mai 2003 zur Abänderung des vorerwähnten Erlasses.