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Betriebspraktikum im Rahmen des Teilzeitunterrichts für illegal in Belgien lebende Ausländer

Ausländische Staatsbürger, die sich illegal auf dem belgischen Territorium aufhalten und keine Arbeitserlaubnis besitzen, dürfen ein Praktikum in einem Betrieb absolvieren, insofern dieses Praktikum integraler Bestandteil der schulischen Ausbildung und somit obligatorisch ist.

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