Ein Abkommen erleichtert Schülern den Schulwechsel zwischen DG und NRW

Die Deutschsprachige Gemeinschaft und das Bundesland Nordrhein-Westfalen erkennen gegenseitig  bestandene Sekundarschuljahre an. Seit dem 1. Dezember 2009 besteht zwischen ihnen die „Gemeinsame Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung von schulischen Bildungsabschlüssen“.

Dieses Abkommen vereinfacht den Wechsel zwischen Schulen der beiden Nachbarregionen. Bislang wurde jeder Einzelfall auf Ebene der Unterstufe des Sekundarunterrichts langwierig geprüft, bevor eine Gleichstellung erfolgte. Die gemeinsame Erklärung reduziert diesen Zeitaufwand auf ein Minimum, da fortan die Äquivalenzliste die Grundlage für die nun automatische Gleichstellung bildet. Dennoch muss im Falle eines Schulwechsels immer noch ein Gleichstellungsantrag beim Ministerium der DG bzw. bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden.

Da die Listen der beiden Vertragspartnern im Internet stehen, ist es für Schüler aus den beiden Nachbarregionen von nun an auch einfacher, einen Ausbildungsplatz oder eine weiterführende Schule zu finden: Die Gleichstellungsprozedur ist sowohl für den Betriebsleiter bzw. Schulleiter als auch für den betroffenen Schüler transparent.

Die vollständige Gemeinsame Erklärung, die Notentabelle und die Äquivalenzlisten, die die Schulleiter zur Einstufung der Schüler in die jeweiligen Schulsysteme benötigen, finden Sie im rechten Menü unter „Downloads“.