Time-out

Das "Time-out"-Projekt

Mit dem Dekret vom 18. Juni 2018 über Maßnahmen in Unterrichtswesen und in der Ausbildung 2018 wurde die Rechtsgrundlage für die Time Out-Einrichtung geschaffen.

Im Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und  das  Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die [Regel- und Förderschulen]  vom 31. August 1998 wurde diese dekretal verankert.

Die  Time Out-Einrichtung ermöglicht den Jugendlichen, die aufgrund sozial-emotionaler Verhaltensauffälligkeiten in der schulischen oder in der mittelständischen Ausbildung den Anschluss verloren haben und auf Dauer in ihrer Teilhabe an der Schulgemeinschaft eingeschränkt sind, eine zeitlich befristete Auszeit.

Innerhalb dieser zeitlich befristeten Auszeit arbeiten die Jugendlichen ihre schulischen und beruflichen Projekte neu auf, um anhaltende Motivation und Kompetenzen zu entwickeln im Hinblick auf die Verwirklichung ihrer persönlichen Lern-, Berufs- und Lebensperspektiven.

Die Time Out-Einrichtung  soll auch gegen Schulabbrüche wirken, indem Schulpersonal Unterstützung in Form von Beratung zur Erweiterung der Handlungsfähigkeit im schulischen Umgang mit sozial-emotionalen Verhaltensauffälligkeiten erhält.

Die Vorgehensweise bei der Zuweisung entnehmen Sie dem vorerwähnten Dekret vom 31. August 1998. Die diesbezüglichen Formulare stehen in Download zur Verfügung.