Schulinspektion

Was macht die Schulinspektion?

Die Schulinspektion überprüft gemeinsam mit der jeweiligen Schule die Umsetzung der schulintern festgelegten Ziele zur Qualitätssicherung und –entwicklung. Ein solches Controlling findet mindestens alle zwei Jahre statt.

Darüber hinaus nimmt die Schulinspektion noch weitere Aufgaben wahr:

  • Sie prüft z.B., ob die vorgeschriebenen Entwicklungsziele und die in den Rahmenplänen beschriebenen Kompetenzen vermittelt werden.
  • Sie prüft ebenfalls die Einhaltung der von der Regierung genehmigten Lehrpläne, Studienprogramme und Aktivitätenpläne.
  • Sie führt außerdem die Schulpflichtkontrolle durch und kontrolliert den Hausunterricht.
  • Sie wirkt auch an der Beurteilung und Bewertung von Personalmitgliedern gemäß den dienstrechtlichen Modalitäten mit.
  • Sie führt ebenfalls das Beschwerdemanagement durch.

Rechtliche Grundlage bildet das Dekret vom 25. Juni 2012 über die Schulinspektion und Schulentwicklungsberatung. Das vollständige Dekret finden Sie unter „Mehr zum Thema“.


Wie dokumentieren Sie als Schule die eigenverantwortlich erarbeiteten Ziele und die daran gekoppelten Maßnahmen?

Die Schule nutzt dazu ein Formular. Darin werden Ziele und Maßnahmen zur Qualitätssicherung und –entwicklung festgehalten. Das Formular finden Sie im Download.


Wie sieht die Abstimmung mit anderen Instanzen für die Qualitätssicherung und –entwicklung des Unterrichtswesens in der Deutschsprachige Gemeinschaft aus?

Die Schulen in der Deutschsprachige Gemeinschaft sind verpflichtet, eigenverantwortlich Schulentwicklungsarbeit zu leisten. Dabei ist das Schulprojekt das zentrale Arbeitsinstrument der Einzelschule, in dem Visionen und Stärken benannt, Entwicklungsziele formuliert, Maßnahmen zur Zielerreichung und deren Evaluation festgelegt werden.

Bei ihrer Aufgabe, Qualitätssicherung und -entwicklung eigenverantwortlich zu betreiben, müssen die Schulen in der Deutschsprachige Gemeinschaft bestmöglich unterstützt werden. Dies setzt voraus, dass die Abteilung für externe Evaluation, die Schulinspektion, die Fachberatung, die Schulentwicklungsberatung sowie die Verantwortlichen der Aus- und Weiterbildung aufeinander abgestimmt mit den Schulen zusammenarbeiten.

Die entsprechende Handreichung zum vernetzten Arbeiten finden Sie im Download.