Wie sieht der Weg zum Förderpädagogen in Regelgrundschulen aus?

Die Zusatzausbildung zum Förderpädagogen im niederschwelligen Bereich besteht aus 15 ECTS. Mehr zu den Inhalten und Daten erfahren Sie hier.

Anforderungsprofil

Um als Förderpädagoge im Regelgrundschulwesen arbeiten zu können, müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen einen Master in Förder-, Heil- oder Orthopädagogik (oder vergleichbare/gleichwertige Studiengänge) besitzen.
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    Sie müssen ein Primarschullehrerdiplom oder ein Kindergärtnerdiplom ergänzt um eine Zusatzausbildung in Förderpädagogik von 15 ECTS und um zwei Jahre Berufserfahrung als Lehrer aufweisen. Inhaber eines Kindergärtnerdiploms dürfen ausschließlich auf Ebene des Kindergartens oder in der ersten Stufe der Primarschule als Förderpädagoge arbeiten.
  • Sie müssen ein Master- oder Bachelordiplom in Logopädie ergänzt um eine Zusatzausbildung in Förderpädagogik von 15 ECTS und um zwei Jahre Berufserfahrung im Förderschulwesen aufweisen.

Seit dem 1. September 2020 ist es ebenfalls gestattet, dass das Amt des Förderpädagogen im Falle von Lehrermangel von Primarschullehrern und Kindergärtnern bekleidet wird, die zum Zeitpunkt der Bezeichnung eine Zusatzausbildung im Bereich Förder-, Heil- oder Orthopädagogik im Umfang von mindestens 15 ECTS absolvieren, diese jedoch noch nicht abgeschlossen haben. Ab dem 1. September 2021 gilt diese Regelung ebenfalls für Logopäden.

Als Nachweis dient eine von der Unterrichtseinrichtung, an der die Zusatzausbildung absolviert wird, ausgestellte Einschreibebestätigung. Die Bezeichnung bzw. Einstellung in diesem Amt endet nach Ablauf von 2 Jahren von Amts wegen, wenn das betreffende Personalmitglied die Zusatzausbildung nicht innerhalb dieser Frist erfolgreich abgeschlossen hat. Es handelt sich bei dieser Form der Bezeichnung bzw. Einstellung wohlgemerkt um eine Bezeichnung bzw. Einstellung über Abweichung, d. h. das betroffene Personalmitglied sammelt keine Diensttage, solange die Zusatzausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde.

Zusatzausbildung in Förderpädagogik - 15 ECTS

Sie möchten als Förderpädagoge im niederschwelligen Bereich arbeiten? Dann müssen Sie als Primarschullehrer, Kindergärtner oder Logopäde eine Zusatzausbildung in Förderpädagogik von 15 ECTS absolvieren.

Wie läuft die Ausbildung ab?

  • Die Zusatzausbildung umfasst 15 ECTS-Punkte, was einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 450 Arbeitsstunden entspricht.
  • Sie wird berufsbegleitend angeboten und erstreckt sich über eine Dauer von zwei Studienjahren.
  • Die Präsenzzeit umfasst 12 Module, die sich über sechs Wochen verteilen.
  • Neben den Präsenzwochen sind verpflichtende Arbeiten (Selbststudiumsnachweise, Protokolle …) einzureichen.

Die nächste Zusatzausbildung startet voraussichtlich im Dezember 2021. Einschreibungen zur nächsten Zusatzausbildung erfolgen seitens der Personalmitglieder der Förderschulen und seitens der

Regelschulen ausschließlich über die Schulleitungen.

Einschreibungen können nur bis zum 30. Juni 2021 entgegengenommen werden.

Wann finden sie Kurse statt?

- die erste Woche im Dezember 2021 KW 50  13/12 bis 17/12
- die zweite Woche um Ostern 2022: KW 15  11/04 bis 15/04
- die dritte Woche im Juli 2022: KW 27  04/07 bis 08/07
- die vierte Woche im September 2022: KW 39  26/09 bis 30/09
- die fünfte Woche im Januar 2023: KW 4  23/01 bis 27/01
- und die letzte Woche um Ostern 2023: KW 14  03/04 bis 07/04

Die Autonome Hochschule Ostbelgien in Kooperation mit der Hochschule für Heilpädagogik (HfH) Zürich und dem Kompetenzzentrum des Zentrums für Förderpädagogik bietet die Zusatzausbildung in Förderpädagogik an.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Autonomen Hochschule Ostbelgien.