Der Ball liegt bei dir

Du beantragst die Ausbildungsförderung DuO jedes Jahr zwischen dem 1. Juli und dem 15. November. Den Antrag reichst du online oder in Papierform beim Ministerium ein. Den ersten Antrag kannst du im 1. oder in einem späteren Ausbildungs- bzw. Studienjahr stellen. 

Junger Mann hält einen Fußball und zeigt auffordernd mit dem Finger auf die Person vor sich.

Das Ministerium prüft, ob deine Angaben vollständig bzw. korrekt sind. Danach fragt es bei der betroffenen Bildungseinrichtung an, deine Einschreibung zu bestätigen. Wenn der Antrag den Kriterien entspricht und die Bestätigung vorliegt, gibt dir das Ministerium grünes Licht.

Wenn du noch minderjährig bist, müssen deine Erziehungsberichtigten einverstanden sein. Die Ausbildungsförderung DuO geht aber nur auf ein SEPA-Konto auf deinem Namen ein.

Im Prinzip erhältst du DuO so lange, wie deine Ausbildung regulär dauert. Es ist möglich, die Ausbildungsförderung um ein Jahr zu verlängern.

Ab wann kannst du die Ausbildungsförderung DuO erhalten?

Für Anträge von Studierenden des 1. Studienjahrs, Auszubildende im 1. Lehrjahr und Schüler des 7. berufsbildenden Sekundarunterrichts:

  • Einschreibung bzw. Unterzeichnung des Lehrvertrags zwischen 1. Juli und 1. September: Anrecht ab September
  • Einschreibung bzw. Unterzeichnung des Lehrvertrags zwischen 2. und 30. September: Anrecht ab Oktober
  • Einschreibung bzw. Unterzeichnung des Lehrvertrags zwischen 1. und 31. Oktober: Anrecht ab November

Für alle weiteren Anträge:

  • Einreichtermin zwischen 1. Juli und 15. November: Anrecht ab September

Die Zahlungen können rückwirkend erfolgen. Je früher du den Antrag stellst, desto schneller kannst du die DuO Ausbildungsförderung bei einer Zusage erhalten. Das Ministerium zahlt DuO immer gegen den 22. eines Monats aus.

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So kannst du Einspruch erheben

Falls dein Antrag abgelehnt wird, kannst du innerhalb von 30 Tagen bei der Regierung Beschwerde einreichen, per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung. Wichtig ist, dass du jedes sachdienliche Dokument, das für die Beurteilung der angeführten Gründe benötigt wird, beifügst.

Die Ministerin entscheidet innerhalb von 60 Tagen, nachdem deine Beschwerde eingeht, ob dein Antrag zulässig ist oder nicht.