Krisen- und Notfallsituationen: selten, aber plötzlich und unvorhersehbar

Notfälle und Krisen können - trotz aller Vorsichtsmaßnahmen - nicht immer verhindert werden. Schnell und angemessen zu reagieren, ist deshalb äußerst wichtig.

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Ein gute Vorbereitung ist das A und O, um im Ernstfall handeln zu können. Im Vorfeld sollte sich jede Schule Gedanken machen über

  • klare Verantwortungs- und Meldestrukturen
  • die Kommunikation mit der Schulgemeinschaft - sprich Schüler, Lehrer, Eltern - und der Presse

Aber ab wann spricht man überhaupt von einer Krise? Wo liegt der Unterschied zwischen Notfall und Krise? Wer übernimmt welche Aufgabe in einer derartigen Situation?

Notfall oder Krise?

Brand, Explosion, Amoklauf - das sind Beispiele für einen Notfall. Gemeint sind also unvorhersehbare Situationen, in denen in der Regel schnell unter Einsatz von Hilfskräften reagiert werden muss. Im Notfall sollte eine Krisennachsorge in Form psychologischer Betreuung im Nachhinein in der Schule organisiert werden. Auf Katastrophen wird näher im Leitfaden für den Notfall für Schulen in der DG eingegangen.

Unter Krise versteht man eine belastende Situation, die ein überlegtes Einschreiten der Schulleitung, der Lehrerschaft und eventuell der gesamten Schulgemeinschaft verlangt und eventuell psychologische Begleitung und Nachsorge erfordert. Als Beispiele kann man (Cyber-)Mobbing, Gewaltandrohung oder Suizid nennen.

Wer kümmert sich im Ernstfall worum?

Der Schulkrisenstab umfasst Personalmitglieder der Schule, die bezeichnet werden. Sie sind im Krisenfall privilegierte und ausgebildete Ansprechpartner.

Das Krisennachsorgeteam besteht aus geschulten Psychologen, Sozialassistenten und weiteren Kaleidomitarbeitern. Auf Anfrage kann es nach einer Krisensituation betroffenen Personen - Schulleitern, Lehrern, Schülern - helfen, diese zu bewältigen.

Der Opferbeistand der Polizei hilft den Opfern in ihren Notsituationen. Seine Aufgabe besteht darin, die Opfer von Straftaten zu empfangen, ihnen Beistand zu leisten und an spezifische Fachdienststellen weiterzuleiten.

Wie die Behörden - IBZ* Krisenzentrum (Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres) - Notsituationen bewältigen, ist in den Noteinsatzplänen beschrieben: allgemeiner Noteinsatzplan, besonderer Noteinsatzplan, monodisziplinärer Einsatzplan, usw.

Auf den verschiedenen Befugnisebenen liegen zahlreiche Noteinsatzpläne vor. Im Rahmen der Noteinsatzplanung und des Krisenmanagements wird nämlich phasenweise vorgegangen: Je nach Art des Vorfalls wird die Hilfeleistung auf kommunaler, provinzialer oder nationaler Ebene koordiniert.