Weiterbildung Unterrichtspersonal

lachende Mathematiklehrerin vor Tafel

Die Weiterbildungskommission schlägt das Weiterbildungsprogramm in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor. Der größte Weiterbildunganbieter für das Unterrichtswesen ist die Autonome Hochschule Ostbelgien.

Das Ministerium organisiert die Weiterbildungsveranstaltungen rund um die Implementierung der Entwicklungsziele und Rahmenpläne.

Darüber hinaus gibt es in der Fédération Wallonie Bruxelles (FWB) eine Reihe von externen Weiterbildungsanbietern. So ist z.B. das Institut de Formation en Cours de Carrière (IFC).

Zuschüsse für Weiterbildungslehrgänge für Lehrpersonen

Lehrpersonen und Inhaber einer Lehrbefähigung können Zuschüsse für fachbezogene, pädagogische und sprachliche Weiterbildungslehrgänge beantragen, wenn

  • ihr Arbeitsplatz oder, falls sie arbeitslos sind, ihr Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt und
  • die Lehrgänge mindestens zehn Stunden Weiterbildung umfassen und auf mindestens zwei Studientage verteilt sind.

Sie müssen Ihren Antrag spätestens einen Monat vor Beginn des Lehrgangs per Einschreiben beim Ministerium einreichen. Folgende Dokumente müssen Sie Ihrem Antrag beigefügen:

  • Abschrift der Lehrbefähigung
  • ausführliches Programm der Weiterbildungsveranstaltung
  • Kostenvoranschlag auf Grundlage von Teilnahmegebühren, Reise- und Aufenthaltskosten
  • Empfehlung der Schulleitung oder Bescheinigung "A 101" des Arbeitsamts über die Eintragung als arbeitsuchende Lehrperson
  • ggf. Nachweis über den Wohnsitz
  • eidesstattliche Erklärung, für diesen Lehrgang keine andere finanzielle Unterstützung oder Beihilfe von der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu erhalten;
  • eidesstattliche Erklärung über eventuelle Zuschüsse einer anderen Institution

Spätestens sechs Wochen nach Ende des Lehrgangs, müssen Sie Ihre Teilnahmebescheinigung der besuchten Bildungseinrichtung beim Ministerium einreichen.

Billigt die zuständige Ministerin / der zuständige Minister den Zuschuss, kann er nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung gewährt werden. Die finanzielle Beihilfe beträgt höchstens 50 Prozent der belegten Ausgaben und ist auf maximal 247, 89 Euro begrenzt.