Gehalt

Anerkennung von Diensten

Im Rahmen der Festlegung des finanziellen Dienstaltes können Personalmitgliedern, die in der Tagesschule tätig sind, gewisse Dienste, die außerhalb des von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder subventionierten Unterrichtswesens erbracht wurden, anerkannt werden. Hierzu ist ein vom Personalmitglied datierter und unterzeichneter Antrag an den Fachbereich Unterrichtspersonal des Ministeriums zu richten. Diesem Antrag sind entsprechende vom Arbeitgeber unterzeichnete Dienstbescheinigungen beizulegen.

Infolge einer Abänderung des Besoldungsstatuts durch das Dekret vom 29. Juni 2015 erfolgt die Anerkennung der Dienste ab dem 1. September 2015 rückwirkend zum 1. Tag des Monats, in dem der vom Personalmitglied datierte und unterzeichnete Antrag mitsamt den erforderlichen Dienstbescheinigungen im Ministerium eingereicht wurden.

Im Download wird erläutert, welche Dienste anerkannt werden können und wie die jeweilige Antragsprozedur im Einzelnen aussieht.