Ehrenamtliche mit Verdienstplakette ausgezeichnet

Ehrenamtliche können für ihre freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit im Unterrichts- oder Ausbildungswesen auf Antrag mit der bronzenen oder silbernen Verdienstplakette ausgezeichnet werden.

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Ehrenamtliche Tätigkeiten, die im Unterrichts- oder Ausbildungswesen in der DG erbracht werden, können auf entsprechenden Antrag hin mit der bronzenen oder silbernen Verdienstplakette ausgezeichnet werden.

Folgende Tätigkeiten können als ehrenamtliches Engagement angesehen werden:

  • Mitgliedschaft im Elternrat einer Schule
  • Mitgliedschaft im Freundeskreis/Freundschaftsbund einer Schule
  • Mitgliedschaft im Verwaltungsrat eines ZAWM
  • Mitgliedschaft im Verwaltungsrat des IAWM, des Arbeitsamts der DG oder der Autonomen Hochschule in der DG
  • Unentgeltliches Erteilen von Nachhilfe bzw. Hilfe bei den Hausaufgaben (sofern es sich bei der Person nicht um ein Personalmitglied der Schule handelt)
  • Mithilfe bei der Organisation des Schulfestes, Begleitung bei außerschulischen Aktivitäten oder Unterstützung bei anderen schulischen Aktivitäten (sofern es sich bei der Person nicht um ein Personalmitglied der Schule handelt)
  • Im freien subventionierten Unterrichtswesen: die vom Schulträger (VoG) wahrgenommenen Tätigkeiten

Die bronzene Verdienstplakette kann von der Regierung der DG jenen Personen verliehen werden, die während mindestens 20 Jahren eine ehrenamtliche Tätigkeit im Unterrichts- oder Ausbildungswesen wahrgenommen haben.

Die silberne Verdienstplakette kann von der Regierung der DG jenen Personen verliehen werden, die während mindestens 30 Jahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Unterrichts- oder Ausbildungswesen nachgegangen sind.

Jeder Person kann nur einmal eine bronzene oder eine silberne Verdienstplakette verliehen werden.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Auszeichnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt anhand eines formlosen Schreibens seitens des Vereins, der Schule, des ZAWM oder der öffentlichen Einrichtung an die Regierung der DG.

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der zu ehrenden Person;
  • welche ehrenamtliche Tätigkeit die zu ehrende Person wahrgenommen hat;
  • seit wann die Person die ehrenamtliche Tätigkeit wahrgenommen hat.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten stehenden Schulvorschrift.