Versicherung für die zeitweilig beschäftigen Personalmitglieder des GUW mit befristeter Bezeichnung, die in der ersten Juli- und in der letzten Augustwoche in der Schule tätig sind

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat im Rahmen ihrer Funktion als Schulträger des Gemeinschaftsunterrichtswesens eine Versicherung zugunsten der zeitweilig beschäftigen Personalmitglieder des GUW abgeschlossen.

Mathematiklehrerin unterrichtet Schulklasse.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat im Rahmen ihrer Funktion als Schulträger des Gemeinschaftsunterrichtswesens eine Versicherung zugunsten der zeitweilig beschäftigen Personalmitglieder des GUW mit befristeter Bezeichnung abgeschlossen. Diese Versicherung, die bei der Versicherungsgesellschaft Ethias abgeschlossen wurde, deckt die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit körperlichen Schäden ab, die das Personalmitglied infolge eines Unfalls während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit oder eines Unfalls auf dem Arbeitsweg in der ersten Juli- und in der letzten Augustwoche erleidet.

Die Versicherung ist eine zusätzliche Dienstleistung zur gesetzlichen Arbeitsunfallversicherung, die bei den zeitweilig beschäftigten Personalmitgliedern nur für den Zeitraum ihrer Bezeichnung (z.B. 1.9. bis 30.6.) gilt. Unfälle, die in den Zeitraum der Bezeichnung fallen, sind wie bisher gemäß den geltenden Bestimmungen in Sachen gesetzlicher Arbeitsunfallversicherung zu melden.

Es handelt sich bei vorliegender allgemeinrechtlicher Versicherung vielmehr um eine eigenständige Versicherung, um Unfälle in der ersten Juli- und letzten August-Woche abzudecken. Die Garantieleistungen sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Arbeitsunfallversicherung und umfassen die Zahlung einer Entschädigung für erlittenen Gehaltsverlust infolge einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, die Zahlung einer Rente im Falle einer bleibenden Invalidität, die Zahlung von medizinischen Kosten, die Zahlung einer Hinterbliebenenrente usw.

Im Falle eines Arbeitsunfalls oder eines Unfalles auf dem Arbeitsweg, den ein zeitweilig beschäftigtes Personalmitglied des GUW mit befristeter Bezeichnung - auch wenn es teilweise definitiv ernannt oder auf unbestimmte Zeit bezeichnet ist - in der ersten Juli- oder in der letzten Augustwoche erleidet, ist unverzüglich das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Fachbereich Unterrichtspersonal, zu benachrichtigen, das die Unfallmeldung bei der Ethias vornehmen wird. Ansprechpartner ist die jeweilige Schulbetreuerin.

Gegenstand der Versicherung ist nicht die Arbeitsunfallversicherung von sogenannten "Ehrenamtlichen", d.h. von Personen, die ehrenamtlich in der Schule arbeiten. Wenn z.B. ein pensionierter Lehrer unentgeltlich für kurze Zeit den Unterricht übernimmt, weil ein Lehrer wegen Krankheit ausgefallen ist, oder wenn Eltern bei Schulfesten helfen, besteht die Möglichkeit, die betreffenden Ehrenamtlichen in die allgemeine Schulversicherung mit aufzunehmen. Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass Sie vorab, also bevor der Ehrenamtliche seine Tätigkeit aufnimmt, Ihre jeweilige Schulbetreuerin im Fachbereich Unterrichtspersonal informieren, die wiederum Ethias in Kenntnis setzt. Auf der Grundlage der neuen Gesetzgebung über das Ehrenamt sind die betroffenen Personen auch haftpflichtversichert, und zwar konkret über die bestehende Schulversicherung.

Die vorliegende Mitteilung betrifft nicht die Personalmitglieder, die für einen vollen Stundenplan ernannt oder für einen vollen Stundenplan auf unbestimmte Zeit bezeichnet sind; sie unterliegen während des gesamten Kalenderjahres der gesetzlichen Arbeitsunfallversicherung.