Beschulung von erstankommenden Schülern
Seit dem 1. September 2017 haben die Schulen die Möglichkeit, aufgrund des Dekrets vom
26. Juni 2017 Sprachlernklassen oder Sprachlernkurse für erstankommende Schüler zu organisieren.
Das Dekret ermöglicht den Schulen, Stundenkapital zur Beschulung von erstankommenden Schulen unter gewissen Bedingungen zu beantragen.
Im Download finden Sie: