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Sozialversicherung der Personalmitglieder, die im Unterrichtswesen tätig sind und zeitgleich einer beruflichen Tätigkeit im Ausland nachgehen

Personalmitglieder, die neben ihrer Tätigkeit im Unterrichtswesen einer zusätzlichen beruflichen Tätigkeit im Ausland nachgehen, haben für das LSS (Landesamt für soziale Sicherheit) einen Beamtenstatus. Das bedeutet, dass sie einem Beamten gleichgestellt sind unabhängig davon, ob sie ernannt sind oder nicht. Dies hat zur Folge, dass nach Klärung der individuellen Situation durch das LSS, ihre Sozialversicherung nach Belgien verlagert wird und alle Sozialabgaben (sowohl auf die in Belgien als auch auf die im Ausland bezogenen Gehälter) nach Belgien abgeführt werden müssen.

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