Zuschüsse für die Schulinfrastruktur

Unter bestimmten Bedingungen gewährt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse für Infrastrukturvorhaben.

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Für die Finanzierung und Bezuschussung werden nur die Unterrichtseinrichtungen, Internate und Psycho-Medizinisch-Sozialen-Zentren berücksichtigt, die den Kriterien der geltenden Rationalisierungs  und Programmierungsnormen entsprechen, wobei allerdings die geltenden Beibehaltungsnormen für Unterrichtseinrichtungen, erhöht um 40%, sowohl zum Zeitpunkt der Antragstellung als auch in den drei dem Antrag vorhergehenden Schuljahren erreicht sein müssen.

Informationen über die Höhe der gewährten Zuschüsse finden Sie im unten stehenden Dekret zur Infrastruktur.

Im Gemeinschaftsunterrichtswesen

Der Infrastrukturdienst ist als „Eigentümer“ für alle Infrastrukturmaßnahmen zuständig, die mit der Werterhaltung eines Gebäudes, einer Außenanlage oder einer bautechnischen Einrichtung verbunden sind. Die Schuldirektion ist als „Mieter“ zuständig für alle Maßnahmen, die mit dem Unterhalt, der Hygiene, Sauberkeit, Ästhetik, Funktionalität, Pflege usw. verbunden sind.

Die Auflistung der wichtigsten Maßnahmen zu Lasten der Schulen und zu Lasten des Infrastrukturdienstes finden Sie im unten stehenden Download.