FAQ: Nutzung und Support

Wo finde ich das Benutzerhandbuch zu meinem Gerät?

Im Downloadbereich finden Sie die Benutzerhandbücher zum Standard-Laptop HP ProBook 455 G8 und zum 2-in-1-Laptop HP Probook x360 435 G8 in deutscher und französischer Sprache.

Kann ich selbst Anwendungen installieren?

Nein, aus Sicherheitsgründen wird das Personal keine Administrationsrechte für die Laptops erhalten. Unbekannte Anwendungen stellen prinzipiell immer ein Risiko dar und könnten die Sicherheit der Schulnetzwerke gefährden (Trojaner, Viren, Bitlocker usw.).

Die Laptops sind Arbeitsgeräte, die ausschließlich im beruflichen Rahmen genutzt werden sollten. Von der Installation privater Apps sollte daher abgesehen werden. Es handelt sich bei diesen Laptops nicht um einen geldwerten Vorteil („avantage en nature“), deshalb können Sie ohne Lohnabzug zur Verfügung gestellt werden.

Zusätzliche benötigte Anwendungen können über das „Unternehmensportal“ zur Verfügung gestellt werden oder in Absprache mit dem IT-Verantwortlichen installiert werden.

Können die IT-Verantwortlichen der Schulen zusätzliche Anwendungen auf meinem Laptop installieren?

Ja, die IT-Verantwortlichen der Schulen bzw. des Trägers werden die benötigten Zugänge erhalten, um zusätzliche Anwendungen auf den Laptops installieren zu können. Zukünftig werden die Laptops in ein zentrales Verwaltungssystem eingebunden, sodass die Verteilung von Apps sowie verschiedenen Konfigurationseinstellungen von einem zentralen Verwaltungssystem gesteuert werden können.

An wen kann ich mich bei technischen Problemen wenden?

Die IT-Verantwortlichen der Schulen bzw. die IT-Beauftragten der Gemeinden bleiben weiterhin die ersten Ansprechpartner bei Fragen und Anliegen bezüglich der Nutzung des Laptops. Inhaltliche Probleme (Nutzung von pädagogischen Anwendungen, Zugang zu den Schuldaten usw.) werden weiterhin von den IT-Verantwortlichen/Beauftragten behandelt. Sobald aber ein technisches Problem festgestellt wird, werden die dafür geschulten IT-Verantwortlichen/Beauftragten den Anbieter Signpost über das Problem informieren und die Intervention von einem Techniker anfordern. Der Techniker wird dann binnen eines Werktages in die Schule kommen, den Laptop entweder reparieren oder ersetzen.

Was kann ich machen, wenn ich an einem schulfreien Tag oder während der Schulferien ein Problem mit meinem Laptop habe?

An schulfreien Tagen und während der Schulferien stellt der Anbieter Signpost ein Telefon-HelpDesk (DE/FR) zur Verfügung. Die Techniker am Ende der Hotline werden erst versuchen, das Problem zu identifizieren und nach Möglichkeit über Fernwartung zu beheben. Sollte das Problem technischer Natur sein (Hardware-Panne), wird ein Techniker innerhalb eines Werktages bei dem betroffenen Personalmitglied zu Hause vorbeikommen, um den Laptop zu reparieren oder zu ersetzen. Sollte das Problem inhaltlicher Natur sein (Nutzung von pädagogischen Anwendungen, Zugang zu den Schuldaten usw.) wird eine Anfrage beim ServiceDesk des Ministeriums eingereicht. Die Mitarbeiter des Ministeriums werden versuchen, das Problem in Abwesenheit der IT-Verantwortlichen zu lösen.

Werden für Notfälle Ersatz-Laptops in den Schulen zur Verfügung stehen?

Sekundarschule: Ja, die Sekundarschulen erhalten eine bestimmte Anzahl an Ersatzgeräten. Diese Laptops können jederzeit von den IT-Verantwortlichen der Sekundarschulen an das Personal ausgegeben werden. Beispielweise bei einer Hardware-Panne für die Dauer bis zur Reparatur, für eine Vertretung oder kurzfristig für neues Personal bis zur Lieferung des definitiven Laptops.

Primarschule: Nein, in den Primarschulen wird kein Ersatzgerät hinterlegt, da die Reparatur des defekten Geräts innerhalb eines Werktages erfolgt und die Unterrichtseinheiten, anders als in den Sekundarschulen, nicht permanent von einem Laptop abhängig sind. Es ist für die Deutschsprachige Gemeinschaft finanziell nicht tragbar, Ersatz-Laptops für alle Schulniederlassungen anzukaufen.

Was kann ich tun, wenn eine Drittperson meinen Laptop beschädigt?

Bei einer Beschädigung durch eine Drittperson sollten Sie schnellstmöglich Kontakt mit dem IT-Verantwortlichen Ihrer Schule bzw. dem IT-Beauftragten der Gemeinden aufnehmen.

Nachdem der IT-Beauftragte oder IT-Verantwortliche den Anbieter über den Schaden informiert hat, wird ein Techniker zur Feststellung des Schadens vorbeikommen. Sollte der Schaden durch die Garantie abgedeckt sein, wird der Laptop kostenlos repariert oder ersetzt. Sollte jedoch der Schaden nicht durch die Garantie abgedeckt sein (Displayschäden, Beschädigungen durch Herunterfallen, Feuchtigkeit oder mutwillige Beschädigungen) wird der Laptop mit einer Eigenbeteiligung von 39 Euro ersetzt.

Was kann ich tun, wenn mein Laptop gestohlen wurde?

Wichtiger Hinweis: Ein Diebstahl wird von den Versicherungen nur als solcher anerkannt, wenn ein Gewaltakt (Einbruch oder Bedrohung) nachzuweisen ist! Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Verlust des Laptops nicht als Diebstahl betrachtet.

Wurde das Gerät in der Schule gestohlen?

Im Falle eines Diebstahls, der sich auf dem Schulgelände ereignet, greift die Versicherung der Schule. Bitte nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit der Schulverwaltung und Ihrem IT-Verantwortlichen auf.

Wurde das Gerät außerhalb der Schule gestohlen?

Im Falle eines Einbruchdiebstahls oder eines mit Drohung begangenen Diebstahls außerhalb des Schulgeländes und unter der Voraussetzung, dass Anzeige bei der Polizei erstattet wurde, greift die Versicherung des Schullaptop-Projekts und das Opfer erhält ein neues Gerät als Ersatz für den gestohlenen Laptop. Die vom Bestohlenen zu zahlende Eigenbeteiligung beträgt 39 Euro.

Vorgehensweise

  1. Kontaktieren Sie schnellstmöglich den IT-Verantwortlichen.
  2. Füllen Sie das Formular „Vorlage Diebstahlbericht“ aus. Der IT-Verantwortliche wird Sie darüber informieren.
    • Die Seriennummer erhalten Sie bei Ihrem IT-Verantwortlichen.
    • Beschreiben Sie den Tathergang so detailliert wie möglich.
  3. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei zusammen mit dem Formular „Vorlage Diebstahlbericht“ und fragen Sie nach einem Diebstahlbericht.
  4. Senden Sie den Diebstahlbericht der Polizei zusammen mit der Bevollmächtigung an den IT-Verantwortlichen.
  5. Bei Anerkennung eines Diebstahls außerhalb der Schule seitens der Versicherung, erhält das Personalmitglied ein neues Gerät gegen eine Eigenbeteiligung von 39 Euro. Die Rechnung für die Eigenbeteiligung von 39 Euro wird Ihnen das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft nachträglich zuschicken.

Was kann ich tun, wenn ich meinen Laptop verliere?

Bei einem Verlust Ihres Geräts sollten Sie schnellstmöglich Kontakt zum IT-Verantwortlichen der Schule bzw. dem IT-Beauftragten der Gemeinde aufnehmen.

Wenn Sie das Gerät verlieren, müssen Sie den Restwert, den das Gerät zu diesem Zeitpunkt noch hat, beim Anbieter Signpost begleichen. Die Kosten gehen zulasten des Personalmitglieds.

Im Anschluss erhalten Sie vom Ministerium die Möglichkeit, einen neuen Laptop zu bestellen.

Darf ich meinen Laptop an Drittpersonen wie z. B. Familienmitglieder ausleihen?

Nein, das ist nicht möglich. Es handelt sich um Ihr persönliches Arbeitsgerät. Jedes Gerät unterliegt der Verantwortung des eingetragenen Nutzers.

Kann mein Laptop geortet werden und kann jemand meine abgespeicherten Informationen einsehen?

Nein, bis auf Weiteres gibt es keine Möglichkeit die Laptops zu orten. Langfristig sollen aber alle Laptops in ein zentrales Verwaltungssystem integriert und unter Umständen im Rahmen eines Polizeiverfahrens bei einem Diebstahl geortet werden können.

Im Prinzip kann der Inhalt Ihres Laptops ohne Ihre Zugangsdaten nicht eingesehen werden. Daher empfehlen wir, ein starkes Kennwort einzurichten.