Beförderung von Schülern mit Privatwagen – Tauglichkeitsattest und Versicherung
Ein Tauglichkeitsattest ist gesetzlich nur vorgesehen, wenn der Fahrer einen Dienstwagen oder Firmenwagen benutzt. Diese Fahrten gelten als organisierte Personenbeförderung.
Im Falle einer Beförderung mit Privatwagen muss dieses Attest nicht vorliegen.