Die ärztliche Untersuchung

Die medizinische Untersuchung, wenn sie denn notwendig ist, muss vor Beginn des Praktikums erfolgen. Eine medizinische Untersuchung ist notwendig, wenn der Praktikant auch tatsächlich eine ähnliche Leistung wie die Arbeitnehmer des Unternehmens leistet. Bei Beobachtungspraktika oder Betriebsbesuchen ist eine medizinische Untersuchung nicht notwendig. Der Arbeitgeber ist nach wie vor dafür verantwortlich, dass der Praktikant sich einer ärztlichen Untersuchung unterzieht. Die Schule trägt aber auch einen Teil der Verantwortung, wobei die Rolle der Schule aber eher in der Unterstützung der administrativen Abläufe liegt. Die Koordination und der Informationsaustausch zwischen Unternehmen, Schule und Praktikant sollten von der Schule gewährleistet werden und durch die korrekte Verwaltung der Akten vereinfacht werden.

Eine ärztliche Untersuchung muss immer dann durchgeführt werden, wenn der Praktikant noch keine 18 Jahre alt ist, Nachtarbeit durchführt oder ganz besonderen Risiken ausgesetzt ist.

Risikoanalyse

Der medizinischen Untersuchung muss eine Risikoanalyse vorausgehen. Der Arbeitgeber, der einen Praktikanten beschäftigt, ist verpflichtet eine solche Risikoanalyse durchzuführen. Alle Risiken, denen der Praktikant während seiner Tätigkeit ausgesetzt ist, seien es Risiken für seine Sicherheit, seine physische oder mentale Gesundheit oder aber seine Entwicklung, müssen in dieser Analyse festgehalten werden. Die Risikoanalyse muss mindestens einmal pro Jahr aktualisiert werden und immer dann, wenn sich Änderungen ergeben.

Die Risikoanalyse muss die Bestimmungen zum Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz im Anhang des Königlichen Erlasses vom 3. Mai 1999 berücksichtigen.

  • Wenn der Praktikant denselben Risiken wie die beschäftigten Arbeiter ausgesetzt ist, kann die Risikoanalyse für die dort bereits beschäftigten Arbeitnehmer übernommen werden.
  • Wenn der Praktikant seinem Statut entsprechend (Jugendlicher am Arbeitsplatz) besonderen Risiken ausgesetzt ist, muss die vorhandene Risikoanalyse um die entsprechenden Komponenten erweitert werden.
  • Wenn der Praktikant keinen Risiken ausgesetzt ist, beschränkt sich die Analyse auf die einfache Feststellung, dass keine Risiken vorhanden sind.

Der Arbeitgeber unterrichtet die Schule über die Ergebnisse der Risikoanalyse. Dabei sollte er auch näher erläutern, ob eine ärztliche Untersuchung notwendig ist (welche zusätzlichen Untersuchungen in spezifischen Fällen getätigt werden müssen) oder ob keine Untersuchung durchgeführt werden muss. Außerdem muss er mitteilen, welche Impfungen eventuell durchgeführt oder ob gewisse Maßnahmen zum Mutterschutz ergriffen werden müssen.

Um den Prozess der Risikoanalyse zu vereinfachen, können auch vereinfachte Formen der Risikoanalyse genutzt werden. Unter Downloads finden Sie eine Vorlage einer solchen vereinfachten Risikoanalyse. Eventuell kann sie vom entsprechenden Fachlehrer ausgefüllt werden. Sie muss aber auf jeden Fall vom Arbeitgeber unterschrieben werden.

Allerdings soll an dieser Stelle nochmals darauf aufmerksam gemacht werden, dass jedes Unternehmen, das mindestens einen Arbeiter beschäftigt, über eine Risikoanalyse verfügen muss, die von einem externen Dienst erstellt wird. Es kann natürlich vorkommen, dass eine solche Analyse nicht vorliegt, aus welchen Gründen auch immer. Der Schule wird also nahe gelegt, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen. Wenn effektiv keine Risikoanalyse vorliegt, kann die vereinfachte Form genutzt werden. Bei Selbstständigen, die ohne Personal arbeiten, liegt meist auch keine Risikoanalyse vor, da sie nicht an einen externen Dienst angeschlossen sind. Dort kann ebenfalls die vereinfachte Form eingesetzt werden.

Falls die Risikoanalyse zeigt, dass der Praktikant keinen Risiken ausgesetzt ist, braucht keine ärztliche Untersuchung zu erfolgen. Also nur wenn Risiken vorliegen, muss eine solche Untersuchung durchgeführt werden. Dies ist der Fall, wenn der Praktikant aufgrund seiner Tätigkeit gewissen Risiken ausgesetzt ist. Dann erfolgt die ärztliche Untersuchung nach den Regeln des Königlichen Erlasses vom 28. Mai 2003 über die Überwachung der Gesundheit der Arbeiter. Demnach erfolgt eine ärztliche Untersuchung

  • bei Personen, die eine Sicherheitsfunktion bekleiden, beispielsweise eine gefährliche Maschine betätigen;
  • bei Personen, die eine Wachsamkeitsfunktion innehaben, wie beispielsweise eine Tätigkeit im Kontrollsaal eines Kernkraftwerkes;
  • bei den Personen, die eine Tätigkeit mit einem klar definierbaren Risiko ausüben also u.a. Tätigkeiten, bei denen der Arbeitnehmer physikalischen Gegebenheiten (Hitze, Kälte usw.), chemischen oder biologischen Substanzen ausgesetzt ist;
  • bei allen Personen, die mit Nahrungsmitteln in Berührung kommen.

Wer ist für die ärztliche Untersuchung verantwortlich?

Wenn eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden muss, muss sie unter Verantwortung des Arbeitgebers vor Beginn des Praktikums durchgeführt werden, um zu prüfen, ob der Praktikant in der Lage ist diese Arbeit auszuführen. Es ist also der Arbeitgeber, bei dem der Praktikant zum ersten Mal ins Praktikum geht, der die medizinische Untersuchung durchführen lassen muss. Wenn bei einer neuen Praktikumsstelle keine neuen Risiken auftauchen, bleibt die ärztliche Untersuchung weiterhin gültig, nur wenn neue Risiken hinzukommen oder durch andere kompensiert werden, muss erneut untersucht werden. Der Arbeitgeber ist auch für die notwendigen Impfungen verantwortlich. Außerdem muss eine spezifische Kontrolle zur Strahlenmessung erfolgen, wenn der Praktikant ionisierenden Strahlen ausgesetzt ist. Diese zusätzlichen Untersuchungen gehen nach wie vor zu Lasten des Arbeitgebers.

Wer übernimmt die Kosten?

Der Arbeitgeber des Praktikanten hat seit dem 1. September 2005 die Möglichkeit, die medizinische Untersuchung des Praktikanten über den externen arbeitsmedizinischen Dienst der Schule abzuwickeln. In diesem Fall werden die Kosten der medizinischen Untersuchung vom Föderalstaat übernommen. Eine von der Schule angefertigte Liste aller Praktikanten, die sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen, wird vom externen Dienst an den „Fonds des maladies professionelles“ zur Abrechnung weitergeleitet. Selbstverständlich kann auch immer noch der externe Dienst des Unternehmens die medizinische Untersuchung vornehmen, allerdings muss der Arbeitgeber dann die Kosten tragen.

Kosten für eventuelle zusätzliche Untersuchungen muss der Arbeitgeber tragen.

Der Bericht der ärztlichen Untersuchung wird in Kopie an den Praktikanten geleitet, der wiederum der Schule und dem Arbeitgeber ein Exemplar zukommen lässt.

Minderjährige Praktikanten

Wenn ein minderjähriger Praktikant laut Risikoanalyse keinen spezifischen Risiken unterliegt außer denen, die sich durch seine Minderjährigkeit ergeben, kann er vom Arbeitsmediziner von der Untersuchung befreit werden. Dies gilt auch für Bildschirmarbeitsplätze.

Praktisch sieht es so aus, dass die Schule dem externen Dienst die Risikoanalyse und die Ergebnisse der schulmedizinischen Untersuchung zukommen lässt. Aufgrund dieser Dokumente kann der Arbeitsmediziner den Praktikanten von einer weiteren Untersuchung entbinden. Somit kann die Zahl der medizinischen Untersuchungen reduziert werden.

Administrative Hinweise

Für jeden einzelnen Praktikanten muss in der Schule eine Akte geführt werden. Die Schule trägt die Verantwortung für diese Akten und muss Sorge dafür tragen, dass in jeder Akte eine Kopie des Praktikumsvertrags und alle Dokumente, die die ärztlichen Untersuchungen betreffen, enthalten sind. Letztere beinhalten die Risikoanalyse des Unternehmens, in dem der Praktikant beschäftigt ist, bzw. die vereinfachte Fassung und die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung bzw. die Befreiung von der ärztlichen Untersuchung.

Der Föderalstaat übernimmt die Kosten für die ärztliche Untersuchung, möchte aber natürlich auch ein Kontrollinstrument haben. Alle Schüler und Studenten, die sich während eines laufenden Monats einer ärztlichen Untersuchung haben unterziehen müssen, müssen aufgelistet werden. Aus diesem Grund müssen die Schulen eine Liste vervollständigen (die Liste finden Sie unter Downloads), die in elektronischer Form an den externen Dienst geht und von dort mit der Rechnung an den „Fonds des maladies professionelles“ geschickt wird. Die Liste muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Vorname des Praktikanten
  • Geburtsdatum
  • Unterrichtsform
  • Angaben des Unternehmens, das den Praktikanten aufgenommen und die Risikoanalyse erstellt hat
  • Bestätigung, dass eine ärztliche Untersuchung erfolgt ist

Bitte beachten Sie, dass Sie nur die Praktikanten zur ärztlichen Untersuchung schicken, die sich laut Gesetz effektiv einer solchen Untersuchung unterziehen müssen!

Praktikumsverträge

Bitte beachten Sie, dass folgende Angaben in den Verträgen gemacht werden:

  • Die Praktikumsperiode sollte näher definiert werden mit den Daten, Anzahl Stunden und Arbeitszeiten.
  • Die Verantwortlichen für den Praktikanten im Betrieb und in der Schule sollten genannt werden.
  • eine Auflistung der Aktivitäten, die vom Praktikanten ausgeführt werden.
  • ob eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist oder nicht und welchen externen Dienst der Arbeitgeber wählt, d.h., ob er die ärztliche Untersuchung durch seinen eigenen Dienst gewährleistet oder den externen Dienst der Schule in Anspruch nimmt.
  • Im Anhang die Risikoanalyse.