Ich bin Schüler oder Erziehungsberechtigter, habe aber keinen Zugang auf mein Konto im Schulportal.

  • Jede Schule entscheidet selbst, ob und wann sie das Schulportal nutzen und somit auch die Zugänge an Schüler und Erziehungsberechtigte versenden. Informieren Sie sich in Ihrer Schule, ob sie das Schulportal aktiviert hat, um darüber mit Ihnen zu kommunizieren.
  • Wenn Sie bereits Zugangsdaten von Ihrer Schule erhalten haben, aber kein Zugriff auf Ihr Konto haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem IT-Verantwortlichen Ihrer Schule auf.

Ich hatte bereits Zugang zum Schulportal, aber ich habe mein Passwort vergessen.

In der Anmeldemaske haben Sie die Möglichkeit, auf „Passwort vergessen“ zu klicken. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link, über den Sie Ihr Passwort zurücksetzen können.

Ich bin Lehrer, Erzieher oder Verwaltungspersonalmitglied in der Schule und habe keinen Zugang auf mein Konto im Schulportal.

Wenn die Schule das Schulportal nutzt, muss der IT-Verantwortliche der Schule einen Benutzerzugang zu Ihrem Konto erstellen und Ihnen die Zugangsdaten zusenden. Wenn Sie einen Benutzerzugang erhalten haben und trotzdem keinen Zugang auf Ihr Konto haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem IT-Verantwortlichen Ihrer Schule auf. Dieser kann die Einstellungen und Rechte Ihres Kontos prüfen und ggf. freischalten.

Ich bin Verwaltungspersonalmitglied und habe eine Frage zum Schulverwaltungsprogramm.

Bei Fragen oder Problemen in der Verwaltung können Sie die Projektbetreuer im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft per E-Mail kontaktieren.

Das Schulportal während der Sommerferien

In den Monaten Juli und August werden die Schulportale zeitweise geschlossen, um das Schuljahr abzuschließen und das neue Schuljahr zu öffnen. Die Zugänge zum Schulportal sind für Lehrer, Schüler und Erziehungsberechtige während der Schulferien nur bedingt möglich. Das liegt daran, dass die Zuweisung der Klassen, Lehrer und Schüler für das neue Schuljahr in den Sommermonaten noch nicht definiert wurde. Es können aber Rubriken im Schulportal erstellt werden, in denen Schüler und Lehrer auch während der Ferien (Nachprüfungen, Ferienarbeiten) miteinander kommunizieren können.

Kann ich als Erziehungsberechtigter über das Schulportal für mein Kind eine Abwesenheit melden und es entschuldigen?

Ja, sofern die Schule diese Möglichkeit für die Erziehungsberechtigten gestattet.

Auf dem Schulportal haben Sie als Erziehungsberechtigter Zugriff auf die Schulakte Ihrer Kinder. Diese kann über den Internetbrowser mit der jeweiligen Adresse des Schulportals der Schule „https://xxx.schulen.be/login“ geöffnet werden.

Ab dem Schuljahr 2023-2024 steht Ihnen auch die mobile Applikation von Skolengo zur Verfügung. Jeder Benutzer kann „Skolengo“ über den App Store (Apple) / Play Store (Android) des Mobiltelefons herunterladen. Mit Ihrem Benutzernamen und Passwort können Sie über das Schülerdatenblatt Ihres Kindes unter „eine Abwesenheit melden“ oder „eine Verspätung melden“ der Schule mitteilen, an welchem Datum Ihr Kind abwesend oder verspätet sein wird und gleichzeitig eine offizielle Entschuldig, z. B. in Form eines fotografierten ärztlichen Attests oder in Textform einer elterlichen Entschuldigung einreichen. Die Information wird dem Sekretariat sofort mitgeteilt und ist für den Klassenlehrer bei der Anwesenheitskontrolle sichtbar.