(Lebens)wichtig: sich als Schule auf den Ernstfall vorbereiten
Dort, wo Kinder und Jugendliche leben, lernen und spielen, müssen wir versuchen, Gewalt und Mobbing zu verhindern. Dazu gehört, die Betroffenen zu unterstützen, ihre Reaktionen zu normalisieren und ihnen dabei zu helfen, wieder die Kontrolle über Gefühle und Handlungen zu erlangen.
Das Handbuch gibt Schulen Anregungen, damit sie
- sich auf Notfälle und Krisensituationen vorbereiten können
- angemessen darauf reagieren können
- eine Krisenintervention langfristig planen können
Was müssen Schulen in puncto Krisenintervention verpflichtend erledigen?
1. Einen Schulkrisenstab bilden
Der Schulleiter bezeichnet pro Niederlassung einen Schulkrisenstab. Er gewährleistet, dass der Schulkrisenstab sowohl in der Krisenprävention als auch in der Krisenintervention einsatzfähig ist. Der Schulkrisenstab besteht je nach Größe der Niederlassung aus mindestens zwei Personen. Während der Schulöffnungszeiten muss mindestens ein Mitglied des Schulkrisenstabs vor Ort sein. Er kann sich aus folgenden Personen zusammensetzen:
- Schulleitung
- Unterdirektor/Provisor/Fachbereichsleiter/Werkstattleiter
- einem Mitarbeiter des Schulsekretariats
- einer Lehrperson und einer Ersatzlehrperson
- einem Erzieher
- ggf. einem Schulpsychologen oder einer psychosozialen Fachkraft
2. Schulische Daten auf dem Krisensharepoint mitteilen
Der Schulleiter veranlasst zweimal jährlich die Aktualisierung der Daten auf dem Krisensharepoint. Die Aktualisierung erfolgt zeitgleich mit der Übermittlung der Schülerzahlen an das Ministerium.
Für die Sekundarschulen wird das Formular auf dem Krisensharepoint an folgenden Daten neu hochgeladen:
- 30. September eines jeden Jahres
- 31. Januar eines jeden Jahres
Für die Grundschulen wird das Formular auf dem Krisensharepoint an folgenden Daten neu hochgeladen:
- 30. September eines jeden Jahres
- 15. März eines jeden Jahres
Das Krisenhandbuch und die Schulvorschrift finden Sie im Downloadbereich.